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Angesichts der Straftaten, die in den vergangenen Jahren begangen wurden, fühlen sich Menschen unsicher und oft alleine gelassen. Wenn man mitbekommt, dass Verwandte oder Freunde Opfer eines Überfalls oder einer Körperverletzung wurden, schüren solche Tatbestände diese Ängste. Viele Menschen greifen nach ausgereiften Technologien, um sich zu schützen oder um Beweise für den Fall der Fälle zu sammeln. Deswegen erfreuen sich Überwachungskameras an großer Beliebtheit. Überwachungskameras werden in vielen Fällen eingesetzt. Sie werden bei öffentlichen Einrichtungen wie Gerichte oder Banken an den Eingängen angebracht, sie finden in einigen Bussen Verwendung, oder werden bei einigen beruflichen Tätigkeiten eingesetzt. Überwachungskameras zeichnen auch Flure und Parkplätze auf.

Privatpersonen kaufen sich heutzutage Überwachungskameras, um vor allem das Haus oder das Grundstück zu beobachten und festes Videomaterial von Einbrüchen und Diebstählen oder anderen Straftaten zu haben. Hinzu kommt, dass einige Familien durch die Kameras ihre Tiere oder Kinder beobachten wollen. Bei Menschen mit einem gehobenen Lebensstil ist die Gefahr ausgeraubt zu werden sehr hoch. So werden in Garagen Kameras angebracht um die teuren Fahrzeuge überwachen zu können oder sie finden Einzug im Büro und sind starr auf den Safe, der wichtige Dokumente oder eine Geldkassette beherbergt, gerichtet.

Diese rechtlichen Informationen sollten Sie vor dem Kauf einer Überwachungskamera beachten

Auch wenn Ihnen die Aufzeichnung Ihrer Überwachungskamera als Beweismittel dienen soll, gibt es in Deutschland strenge Auflagen, bezogen, auf was eine Kamera filmen darf und wie sie angebracht sein muss. Bei dem Filmen einer Person ohne deren Einverständnis kann es dazu kommen, dass Sie mehrere Grundrechte verstoßen. Darunter fallen das Persönlichkeitsrecht, der Datenschutz, das Recht am eigenen Bild, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und noch viel mehr. Das versteckte Anbringen einer Kamera ist beschränkt erlaubt. Die Überwachungskamera darf nur in Ihren eigenen vier Wänden, zum Beispiel zum Schutz von wertvollen Materialien, wie teurer Schmuck oder Geld die in Wertschutzschränken verschlossen sind, erfolgen.

Außenaufnahmen sind in der Regel gestattet, wenn sie einen konkreten Moment der Zeitgeschichte aufnehmen, wie zum Beispiel Bilder des Mauerfalls. Wenn Sie eine große Personengruppe abbilden, wo die einzelne Identifizierung schwerfällt, zum Beispiel auf Demos oder Festzügen, ist eine Aufnahme ebenfalls gestattet. Eine weitere Ausnahme liegt vor, wenn die abgebildete Person nur ein Beiwerk bildet und nicht im Fokus der Aufnahmen steht.

Auf der Arbeitsstelle muss der Arbeitgeber die Zwecke der Videoaufzeichnungen verteidigen. Liegt im Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel vor und besitzen Sie somit die Einverständniserklärung der Gefilmten? Sollen nur bestimmte Bereiche gefilmt werden wie Eingänge oder soll der Tresor im Fokus liegen? Als Arbeitgeber müssen Sie jedoch beachten, dass Audioaufzeichnungen jedoch nicht legal sind!

Die Aufzeichnung des eigenen privaten Umfeldes, zum Beispiel Ihre Überwachungskamera zeichnet Ihren Garten oder Ihre Küche auf, ist in der Regel zulässig. Werden fremde Personen innerhalb dieses rein privaten Umfeldes überwacht, ist dies nur erlaubt, wenn die betroffenen Personen Ihnen unverständlich und am besten schriftlich der Aufzeichnung zustimmen. Wenn Ihre Überwachungskamera das Nachbarhaus oder Menschen im Wald von Ihrem Privatgrundstück aus filmt, ist dies nicht rechtens. Öffentliche Ereignisse dürfen Sie beschränkt mitfilmen. Sobald die Kamera etwas einfängt, was nicht mehr zu Ihrem Privatgrundstück gehört, ist die Filmaufnahme nicht mehr rechtens.

Bilder von Überwachungskameras sind nicht immer als Beweismittel zu gelassen. Im Gericht wird stets Einzelfall abhängig entschieden und es wird berücksichtigt, was die Intention der Überwachung ist. Wenn Sie filmen wollen, dass jemand Essen aus Ihrem Kühlschrank stielt, wird dem nicht so viel Glauben geschenkt, wie jemand, der seinen Waffenschrank überwachen möchte. Das Interesse des Gefilmten und des Kamerabesitzers wird zu Gericht abgewägt.

Dieser Text ist jedoch keine bindende Rechtsbelehrung. Konsultieren Sie einen Anwalt um eine fachspezifische und verbindliche Aussage zu erhalten!

Welche Überwachungskamera eignet sich am besten?

Es gibt verschiedene Arten von Überwachungskameras, die verschieden aussehen oder auf verschiedene Arten das Bildmaterial aufnehmen und archivieren. Die drei Hauptarten von Überwachungskameras sind IP Kameras, analoge Kameras sowie Funkkameras.  IP Kameras sind vernetzbare Kameras, die mit einem Lan oder Wlan Anschluss Echtzeitbilder aufnehmen und diese dann an entweder auf eine Cloud, auf Ihrem Tablet oder Smartphone schicken. Jedoch benötigen Ihre Endgeräte viel Speicherplatz. Analoge Kameras sind Speicherkameras, die mittels einer SD Karte, einem USB Stick oder einem anderen Datenspeichermittel die Aufnahmen direkt speichern. Je nach Datenspeichermittel könnten Sie so bis zu 128GB Material sichern. Zu den analogen Kameras zählen Minikameras, Spionkameras und sogenannte Dashcams für Autos. Funkkameras senden per Funk direkt Bilder an einen externen Monitor.

Bei dem Kauf einer Überwachungskamera müssen Sie die Überwachungskameraform beachten. Es gibt die Domekameras, die an eine Schneekugel erinnern. Kuppelkameras sind die gängigen zylinderförmigen Kameras. Soll die Kamera wasserfest sein, für den Fall, dass es regnet? Bei Außenaufnahmen müssen Sie berücksichtigen, ob Sie Kamera Infrarotaufnahmen tätigen kann oder ob eine Nachsicht vorhanden ist.

Wo bringt man Überwachungskameras am besten an?

Überwachungskameras können entweder stehend oder an die Wand angebracht werden. Von Vorteil ist eine erhöhte Position, da Sie somit mehr vom Bild einfangen können. Achten Sie auf den Winkel der Kamera und die Bildgröße, die Ihre Kamera hinterher filmt. Verweisen Sie auf Ihrem Grundstück, dass Sie filmen!

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