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Für den Umgang mit einer Waffe ist es nötig, dass Sie einen Waffenschein haben. Das wissen die meisten Menschen natürlich. Weniger bekannt ist jedoch die Tatsache, dass Sie auch Munition nicht einfach besitzen dürfen. Dafür benötigen Sie nämlich einen Munitionserwerbsschein. Was genau ein Munitionserwerbsschein ist und wann Sie diesen wirklich brauchen, das erfahren Sie nachfolgend bei Melsmetall.

Was ist ein Munitionserwerbsschein?

Der Munitionserwerbsschein (kurz auch MES) genannt, ist im Grunde eine waffenrechtliche Erlaubnis, mit der Sie offiziell eine oder mehrere bestimmte Arten an Munition erwerben und besitzen dürfen. Der Munitionserwerbsschein wird in der Regel über einen Eintrag in die Waffenbesitzkarte realisiert. Darüber hinaus erlaubt dieser Schein es Ihnen auch, die erworbene Munition mit sich zu führen. Das ist ansonsten ebenfalls nicht erlaubt. Im Gesetz ist diese Regelung im 10. Absatz im 3. Unterabschnitt des „WaffG“ zu finden. Eine Ausnahme bildet Munition für Waffen mit PTB-Siegel kann ab 18 Jahren "frei", d. h. ohne waffenrechtliche Erlaubnis, erworben werden.

Wer bekommt einen Munitionserwerbsschein?

Generell ist es so, dass vor allen Dingen Sportschützen und Jäger einen Munitionserwerbsschein erhalten. Dieser wird mit einem Eintrag in der Waffenbesitzkarte „WBK“ erteilt. Jäger bekommen den Schein für die Jagd typische Langwaffenmunition schon durch ihren gültigen Jagdschein ausgestellt. Doch es gibt auch andere Personengruppen, die sich einen Munitionserwerbsschein beantragen können, wenn auch gleich ein Munitionserwerbsschein als Besitzurkunde selten ausgestellt wird. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Munitionssammler, Schießsportleiter, Sachverständige und auch Schießstandbetreiber.

Wie lange gilt ein Munitionserwerbsschein?

Sobald Sie den Munitionserwerbsschein ausgestellt bekommen haben, ist dieser normalerweise für 5 Jahre gültig. In diesem Zeitraum gilt der Munitionserwerbsschein als Erwerbserlaubnis für die eingetragene Munitionsart, jedoch darüber hinaus auch als gültige Besitzberechtigung für bereits erworbene Munition. 

Was kostet der Munitionserwerbsschein?

Wenn Sie einen Munitionserwerbsschein beantragen, dann müssen Sie mit rund 40 Euro rechnen, welche als Verwaltungsgebühr erhoben werden. Wobei die Gebühren von Waffenbehörde zu Waffenbehörde durchaus variieren können, das sollten Sie dabei unbedingt beachten.

Wer kann einen Munitionserwerbsschein beantragen?

Es gibt durchaus Richtlinien, wer einen Munitionserwerbsschein beantragen kann – und wer nicht. Sie müssen bei der Beantragung mindestens 18 Jahre alt sein. Darüber hinaus müssen Sie im Besitz einer Waffenbesitzkarte sein und die Zuverlässigkeit nachweisen, die für diesen Schein nötig ist. Bezüglich Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung gelten die gleichen Maßstäbe wie bei der Waffenbesitzkarte.

So wird der Munitionserwerbsschein beantragt

Möchten Sie einen Munitionserwerbsschein beantragen, müssen Sie dafür auf das Amt für öffentliche Ordnung in Ihrer Stadt. Alternativ kann es aber auch sein, dass die Gemeindeverwaltung zuständig ist. Dort gibt es dann die entsprechende Abteilung „Sicherheit und Ordnung". 

  • Für die Beantragung brauchen Sie ein paar Dokumente. Nehmen Sie auf jeden Fall Ihren WBK, den Personalausweis und das Schießbuch mit. Darin sind Ihre Schießleistungen verzeichnet. Weiterhin benötigen Sie einen Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung.
  • Das Antragsformular ist relativ einfach aufgebaut. Zuerst einmal müssen Sie persönliche Angaben machen. Danach beantworten Sie die Frage, ob Sie einen WBK haben.
  • Der nächste Abschnitt beschäftigt sich dann mit dem Thema Waffen. Hier tragen Sie alle Waffen ein, die sich momentan in Ihrem Besitz befinden.
  • Weiter geht es dann mit den Angaben über die geleistete Sachkundeprüfung. Darüber hinaus müssen Sie den Nachweis von Schießleistungen angeben und erklären, wo Sie aktuell Ihre Waffen lagern.
  • Danach ist es wichtig, dass Sie den Antrag begründen. Geben Sie außerdem eventuelle Gebrechen an und seien Sie dabei definitiv ehrlich.
  • Sobald Sie den Antrag unterschrieben und abgegeben haben, müssen Sie abwarten, bis die Entscheidung gefallen ist.

Den passenden Munitionsschrank zur Aufbewahrung finden Sie in unserem Shop. Bei weiteren Fragen können Sie jederzeit unseren Kundenservice kontaktieren

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