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Möchten Sie in Deutschland eine Waffe besitzen, können Sie nicht einfach in den Laden gehen und sich eine kaufen. Hierzulande müssen Sie zuvor die Sachkundeprüfung ablegen. Das trifft auf alle Menschen zu, die mit Waffen zu tun haben. Und eben auch Sportschützen sowie Jäger. Geregelt ist das im Waffengesetz § 7 WaffG. Darüber hinaus sind aber auch Waffensammler dazu verpflichtet, eine Waffensachkundeprüfung abzulegen. Doch was ist das eigentlich genau und wozu ist die Prüfung nötig? Das erklären wir von Melsmetall Ihnen ausführlich.

Was ist die Waffensachkundeprüfung?

Der Gesetzgeber hat am 1. Januar 1973 das Waffengesetz eingeführt. Seitdem sind einige Anforderungen zu erfüllen, wenn Sie auf legalem Wege eine Waffe kaufen, besitzen und mit sich führen wollen. Dazu gehört eben auch der Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Waffensachkunde. Ohne diese Prüfung können Sie in Deutschland keine Waffenbesitzkarte und auch keinen Munitionserwerbsschein erhalten.

Generell ist es so, dass das Waffengesetz die Notwendigkeit einer Sachkunde vorsieht. Die ist entweder durch eine Prüfung oder aber durch eine Ausbildung belegbar. Dazu kommen dann noch weitere Anforderungen. Beispielsweise eine persönliche Eignung. Hier kommt es von Landkreis zu Landkreis jedoch zu Unterschieden. Wichtig ist aber, dass ein Schütze immer einen Lehrgang besucht, der auch staatlich anerkannt ist, sonst bringt die Prüfung nichts.

Wofür ist die Waffensachkundeprüfung nötig?

Die Waffensachkundeprüfung dient dem Nachweis über Fähigkeiten sowie Kenntnisse im Bereich der rechtlichen Lage im Umgang mit Waffen. Der Prüfling muss die nötigen Rechtsvorschriften kennen und darüber hinaus den Unterschied zwischen Notstand und Notwehr definieren können. Darüber hinaus ist es auch notwendig, über waffentechnische Dinge Bescheid zu wissen. Dabei geht es dann beispielsweise um die Funktion, die Wirkungsweise der Geschosse, die Reichweite und auch die Innen- und Aussenbalistik.

Kurz gesagt hat die Waffensachkundeprüfung folgenden Zweck:

  • Der Prüfling muss seine Kenntnisse und Fähigkeiten im rechtlichen Bereich im Umgang mit Waffen belegen.
  • Der Prüfling muss die Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Waffen kennen.
  • Der Prüfling muss die Begriffe Notstand und Notwehr erläutern können.
  • Der Prüfling muss über waffentechnische Faktoren Bescheid wissen.
  • Der Prüfling muss auch über verbotene Waffen Bescheid wissen.

So sieht die Waffensachkundeprüfung aus

Die Waffensachkundeprüfung setzt sich aus verschiedenen Bereichen zusammen. Dabei sind die Themenkomplexe meistens gegliedert. Es geht unter anderem um die gesetzlichen Vorschriften und natürlich auch um die Sicherheitsvorschriften, die im Umgang mit Waffen und Munition entscheidend sind. Darüber hinaus sieht die Liste folgendermaßen aus:

  • Notstand
  • Beschussrecht
  • Munitionskunde
  • Reichweite sowie Wirkungsweise
  • Lagerung und Transport von Waffen
  • Waffenrechtliche Begriffe
  • Verhalten auf dem Schießstand
  • Rechte und Pflichten

Doch das war noch lange nicht alles. Die Liste mag jedoch schon recht abschreckend wirken. Davor sollte aber wirklich niemand zurückschrecken. Die Themen lassen sich relativ gut erlernen und am Ende sind es einfach nur wesentliche Fakten, die man sich beibringen muss. Abgesehen davon spielt dann auch der praktische Umgang mit Waffen und Munition noch eine Rolle. Vorbereitung ist letzten Ende alles. Wer eine Waffensachkundeprüfung ablegen möchte, der sollte frühzeitig versuchen, sich die verschiedenen Themen genauer anzuschauen und beizubringen. Dann steht einer erfolgreichen Prüfung mit Sicherheit nichts im Wege.

Die passenden Waffenschränke finden Sie in unserem Shop. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie gerne unseren Kundenservice! 

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