0 Kommentare

 

Das Waffengesetz in der Bundesrepublik Deutschland ist, ähnlich wie in vielen anderen europäischen Staaten, recht eindeutig. Im internationalen Vergleich, insbesondere mit den USA, wirkt das deutsche Waffengesetz ziemlich strikt. Dies scheint nicht nur so, denn im internationalen Vergleich gilt das deutsche Waffengesetz als eines der strengsten überhaupt. Ein neues Waffengesetz ist zwar nicht geplant, allerdings diskutiert die Politik immer wieder über Verschärfungen der bereits bestehenden Regelungen.

 

Aktuell stellen einige Bundesländer eine zusätzliche Verschärfung zur Diskussion. Diese sieht vor, dass die einzelnen Landesregierungen das Führen jeglicher Waffen per Verordnung auf öffentlichen Plätzen, oder an bestimmten Orten verbieten dürfen. Auch soll die zulässige Länge einer Klinge weiter eingeschränkt werden.

 

Gute Argumente gegen eine Verschärfung des Waffengesetztes sind rar

 

Anders als etwa in den USA ist der Besitz und das Tragen einer Waffe in der BRD eine echte Ausnahme. Es herrscht weitestgehend Konsens darüber, dass es schlicht nicht notwendig ist, dass Waffen weit verbreitet sind. Eine der wenigen kritischen Reaktionen auf die erneuten Pläne zur Verschärfung des Waffengesetztes stammt von bayerischen Trachtenvereinen. Diese wollen Messer weiterhin bei öffentlichen Umzügen und als Bestandteil ihrer Tracht tragen dürfen. Wie die Politik hier Tradition und öffentliche Sicherheit gegeneinander abwiegt, wird sich also noch zeigen.

 

Waffengesetz schreibt autorisierten Besitzern Mindeststandards für die Aufbewahrung vor

 

Im Jahr 2017 trat eine neue Version des Waffengesetzes in Kraft, welches insbesondere für jene Menschen von Bedeutung ist, die bereits Waffen besitzen. Zwar mussten auch bisher Waffen sicher und vor unbefugtem Zugriff geschützt in speziellen Waffenschränken lagern, mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes wurden diese Regelungen jedoch weiter verschärft:

  • Seit 2017 müssen Waffen in Behältnissen, also meist Schränken, aufbewahrt werden, die mindestens der Stufe 0 der dazugehörigen Norm DIN EN 1143-1 entsprechen.
  • Für die bis dahin verbreiteten A/B-Schränke gemäß VDMA Norm 24992 gilt jedoch ein Bestandsschutz

Dies soll die Gefahr weiter eindämmen, dass in der Vergangenheit Waffen von unbefugten Personen einfach entwendet und zu Straftaten führten. Allerdings bedeutet dies für Besitzer auch, dass sie sich gegebenenfalls die entsprechenden Produkte zur Aufbewahrung zulegen. Ein Verstoß gegen die Vorschriften kann durchaus streng geahndet werden.

 

Aufbewahrungsschränke, die der Norm DIN EN 1143-1 entsprechen, gehören auch zum Sortiment von MELSMETALL. Das Angebot ist reich an verschiedenen Produkten und bietet auch solche, die die entsprechenden Normen übertreffen. Auch muss ein sicherer Waffenschrank nicht allein für die Aufbewahrung von Waffen verwendet werden.

 

Auch Schutzschränke und Tresore können den Anforderungen entsprechen

 

Das Sortiment von MELSMETALL umfasst Schutzschränke, Brandschutztresore und Tresore verschiedener Sicherheitsstufen und Ausstattungsmerkmalen. Schränke die der Stufe 0 entsprechen werden vielerorts auch zur Aufbewahrung wichtiger Akten oder Dokumente verwendet und lassen sich durch praktische Inneneinrichtung für mehrere Zwecke nutzen. In einem guten Schutzschrank können also etwa gleichzeitig Akten, Waffen und andere Wertgegenstände aufbewahrt werden.

 

Manche Schränke lassen sich zusätzlich mit einem Innentresor ausrüsten, in dem dann wertvollere oder gefährlichere Gegenstände zusätzlich geschützt sind. Entscheidend bei der Aufbewahrung von Waffen ist jedoch, dass auch nur jene Personen Zugriff haben, die dem Gesetz entsprechend autorisiert sind. Dies sollten Waffenbesitzer unbedingt beachten, wenn ein Waffenschrank auch zur Aufbewahrung anderer Dinge genutzt wird.

 

Ist der Vorstoß zur Verschärfung übertrieben?

 

Dass das deutsche Waffengesetz eines der strengsten überhaupt ist, haben Sie bereits erfahren.  Ist der Vorstoß zur weiteren Verschärfung also übertrieben? Wir denken „Nein!“. So erachten wir Prävention nützlicher als Reaktion. Außerdem ist das Führen von Schusswaffen auf öffentlichen Veranstaltungen bereits seit langer Zeit verboten. Dieses Verbot weiter auszuweiten erscheint daher nur logisch. Niemand benötigt wirklich Waffen auf öffentlichen und in der Regel gut gesicherten Veranstaltungen. Und selbst wenn sich doch einmal jemand mit einem Messer verteidigen müsste, so kann bei großem Andrang nicht ausgeschlossen werden, dass Unbeteiligte, wenn auch unbeabsichtigt, in Mitleidenschaft gezogen werden.

 

Auch sieht das Waffengesetz kein generelles Verbot von Waffen vor. Personen, die besonders gefährdet und entsprechend qualifiziert sind, sind auch weiterhin zum Tragen von Waffen autorisiert. Gänzlich vermeiden lässt sich der Einsatz von Waffen und Schusswaffen bei Straftaten zwar auch durch ein strenges Waffengesetz nicht, allerdings lässt sich das Risiko deutlich minimieren. Während in den USA Straftaten mit Waffen leider an der Tagesordnung sind, sind derartige Straftaten in Deutschland eine echte Ausnahme.

 

Gleiches gilt für die Zahl der Todesfälle durch Schusswaffen. Während Polizisten in den USA immer davon ausgehen müssen, dass Verdächtige bewaffnet sind und nicht zögern Waffen einzusetzen, ist der Einsatz von Waffen in der BRD die ultima ratio.

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.