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Wer in Deutschland sogenannte „Schreckschusswaffen“ mit dem Siegel der physikalisch-technischen Bundesanstalt mit sich führen möchte, braucht den kleinen Waffenschein.

Bereits Ende Oktober 2002 wurde der sogenannte „kleine Waffenschein“ in das damals neugestaltete Waffengesetz eingefügt. Auch wer in Deutschland eine Signal- oder Reizstoffwaffe legal mit sich führen möchte, benötigt den kleinen Waffenschein. Auch wenn der Begriff kleiner Waffenschein vielleicht dazu verleitet zu glauben, dass die Hürden zum Erwerb geringer seien, so sind diese nicht anders als beim großen Waffenschein. Einziger Unterschied ist hier, dass der Antragsteller keine Haftpflichtversicherung nachweisen muss und auch das für den vollwertigen Waffenschein notwendige Bedürfnis zum Besitz der Waffe beim kleinen Waffenschein entfällt.

Voraussetzungen, um den kleinen Waffenschein zu beantragen

Wer den kleinen Waffenschein beantragen möchte, wird hinsichtlich seiner Zuverlässigkeit und Persönlichkeit beurteilt. So darf der Antragsteller keine Vorstrafen haben. Ausnahmsweise sind Freiheitsstrafen, Jugendstrafen oder Geldstrafen von weniger als 90 Tagessätzen möglich. Der Antragsteller muss weiterhin mindestens 18 Jahre sein und eine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit muss ausgeschlossen werden können. Daneben wird sowohl die körperliche als auch die geistige Eignung überprüft. Ein Tresor, in dem die Waffen fachgerecht aufbewahrt werden müssen, muss nachgewiesen werden. Hierzu reicht es aus, wenn eine entsprechende Rechnung über den Erwerb vorgelegt und mit Fotos dokumentiert wird, dass der Tresor eingebaut wurde. Anders als beim vollwertigen Waffenschein, muss der Antragsteller seine Sachkunde nicht nachweisen.

Das Mitführen von Waffen im Rahmen des kleinen Waffenscheins

Nur wer den sogenannten kleinen Waffenschein besitzt, darf Schreckschusswaffen, Reizstoffwaffen und Signalwaffen auch schussbereit mitführen. Ohne den kleinen Waffenschein muss die Munition getrennt von der Waffe transportiert werden.

Auch wer einen kleinen Waffenschein besitzt, darf die Waffe in der Öffentlichkeit nicht abfeuern. Notwehr- oder Sonderfälle sind ausgeschlossen. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Mitführen jeglicher Waffen, egal in welchen Zustand diese sind und unabhängig des Transportmittels, verboten.

Wer stellt den kleinen Waffenschein aus?

Hinsichtlich der ausstellenden Behörde gibt es keine bundesweite Regelung. In einigen Bundesländern sind die Landratsämter, Ordnungsämter, die Polizei oder Gemeinden, in seltenen Fällen auch das Kreisverwaltungsreferat zuständig. Entsprechende Formulare für die Beantragung finden Sie meist auf der Homepage der genannten Behörden. Auch die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Bundesland. Zwischen drei und acht Wochen sollten Sie auf jeden Fall einplanen. Ebenfalls gibt es Unterschiede hinsichtlich der Kosten für den kleinen Waffenschein. In Hessen beispielsweise muss man 50€ für die Beantragung des kleinen Waffenscheins berappen. In Bayern zahlt man in manchen Fällen das Dreifache. Sachsen und Stuttgart liegen mit 75€ im Mittelfeld und Nordrhein-Westfalen liegt im unteren Bereich. Da die Preisfindung vom jeweiligen Amt und Bundesland vorgenommen wird, können wir Ihnen hier keine verbindlichen Angaben machen. Die hier genannten Preise können lediglich als Richtwert dienen. Den genauen Preis erfragen Sie bei der ausstellenden Behörde. Häufig gibt es dazu bereits auf der jeweiligen Homepage Angaben.

Der Besitz von Schreckschusswaffen, Reizstoffwaffen und Signalwaffen ist grundsätzlich nicht strafbar. Auch der Erwerb ist ohne den Besitz eines kleinen Waffenscheins möglich. Den kleinen Waffenschein benötigt man jedoch, wenn man die Waffe transportieren will. Daher ist es notwendig, nicht nur die Waffe für den Transport mitzunehmen, sondern auch an den kleinen Waffenschein zu denken. Wird man in der Öffentlichkeit mit den hier genannten Waffen erwischt, und kann den kleinen Waffenschein nicht vorzeigen, so drohen Geldstrafen. Auch Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren sieht das Gesetz beim illegalen Mitführen von Waffen vor. Kommt es zu einer Verurteilung wegen illegalen Führens von Waffen, kann die Strafe ins öffentliche Strafregister eingetragen werden. Je nach beruflicher Ausrichtung kann die Eintragung zu Schwierigkeiten führen. Doch auch privat kann man sich durch diese Eintragung das Leben erschweren. So kann man beispielsweise mit einem solchen Eintrag nicht in alle Länder einreisen. Daher ist es empfehlenswert, den kleinen Waffenschein zu beantragen. Die Hürden sind relativ gering, die Vorteile überwiegen hier in jedem Fall.

Einmal Waffenschein, immer Waffenschein?

Wie auch der volle Waffenschein, unterliegt der kleine Waffenschein einer regelmäßigen Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung des Waffenscheininhabers. Erstmals kommt es zu dieser nach etwa drei Jahren. Die Überprüfung kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Je nach Bundesland müssen sie mit 15 - 60€ rechnen. Die Überprüfung dient jedoch dem Schutz aller. Liegen Zweifel an der persönlichen Eignung vor oder wird die Zuverlässigkeit in Frage gestellt, wird der kleine Waffenschein sofort eingezogen. Denn nur wer auch in schwierigen Situation einen klaren Kopf bewahren kann, ist zum Mitführen der hier genannten Waffeln befähigt.

In den vergangenen Jahren, insbesondere nach öffentlich diskutierten Übergriffen im öffentlichen Raum, haben die Behörden einen rasanten Anstieg bei der Beantragung des kleinen Waffenscheins verzeichnet. Wurden in den vergangenen Jahren in einem Beispielsort etwa 400 kleine Waffenscheine ausgestellt, wurden innerhalb von wenigen Monaten nach eine Vorfall des Folgejahres bereits 300 neue Anträge gestellt. Hier spielt sicherlich ein subjektives Sicherheitsgefühl eine große Rolle. Bedenken sollten Sie bei dem Erwerb des kleinen Waffenscheins aber immer die sichere Unterbringung der erworbenen Waffen. Nur so schützen Sie sich und Ihre Familie davor, dass Unfälle damit geschehen. Deshalb ist ein Tresor für Ihre Waffen nicht nur Voraussetzung für den Erwerb des kleinen Waffenscheins, sondern vor allem für Ihre Sicherheit absolut notwendig.

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