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Das Deutschland ein Land der Bürokratie ist, ist hinlänglich bekannt. Besonders bei solch einem sensiblen Thema wie Waffen, gibt es in Deutschland natürlich besonders viele Auflagen und Gesetzte. So kann man schnell mal den Überblick verlieren, was man denn nun genau machen muss, um den Waffenschein zu bekommen. Daher haben wir von Melsmetall Ihnen hier eine Übersicht erstellt, damit Sie genau wissen, was Sie machen müssen um den Waffenschein zu bekommen.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen auf, was für unterschiedliche Waffenscheine es gibt, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, wie hoch die Kosten sind und welche Ausnahmefälle es gibt.


Großer und Kleiner Waffenschein sowie Waffenbesitzkarte – eine Übersicht!

Zunächst kann man zwischen einer Waffenbesitzkarte, dem großen und kleinen Waffenschein unterscheiden. Diese unterschiedlichen Begrifflichkeiten möchten wir Ihnen zunächst näher bringen.

Waffenbesitzkarte: Mit einer Waffenbesitzkarte haben Sie die Erlaubnis als Inhaber die Waffe zu besitzen, aber nicht zu Führen. Innerhalb der Waffenbesitzkarte kann man wieder zwischen drei verschiedenen Waffenbesitzkarten unterscheiden. Kurz gesagt: für Jäger ist die grüne Waffenbesitzkarte tendenziell am besten geeignet, für Sportschützen ist die gelbe Waffenbesitzkarte am besten geeignet und für Sammler die rote.

Kleiner Waffenschein: berechtigt Sie als Inhaber zum Führen von freien Waffen, sogenannte SRS-Waffen (Gas- und Signalwaffen). Dazu gehören Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Diese wiederum müssen alle mit einem PTB-Zulassungszeichen versehen sein. Darüber hinaus müssen diese getrennt und nicht unmittelbar von der Munition gelagert und getragen werden laut § 10 Abs. 4 Satz des Waffengesetztes.

Großer Waffenschein: Dieser Waffenschein wird nur für Personen ausgehändigt, die eine besondere Bedürftigkeit nachweisen können. So darf der Inhaber zugriffsbereite Waffen sichtlich und nicht sichtlich führen, welche kein PTB-Zulassungszeichen besitzen. Allerdings nicht zu Veranstaltungen und Festen.


Das sind die Voraussetzungen für einen Waffenschein!

Damit Sie den Waffenschein von der Waffenbehörde bekommen können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sämtliche Voraussetzungen gelten unabhängig der Waffenscheinart. Diese werden wir Ihnen aufzeigen:

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Keine Vorstrafen (ausgenommen: Geld-, Jugend- und Freiheitsstrafen unter 60 Tagessätzen)
  • Kein Laufendes Verfahren sowie Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
  • Körperliche Eignung und Fachpsychologisches Beurteilungsschreiben
  • Keine Mitgliedschaft innerhalb einer verbotenen Organisation oder verfassungswidrigen Partei
  • Nachweis über fachgerechte Waffenaufbewahrung

Damit Sie den großen Waffenschein bekommen können, müssen noch weitere strenge Auflagen erfüllt werden. Dafür muss sich der Antragssteller als Sachkundig durch eine Prüfung erweisen. Die Jägerprüfung gilt zum Beispiel als Nachweis. Problematischer wird der große Waffenschein bei der Aushändigung an Privatpersonen, da der Nachweis der Bedürftigkeit oftmals nicht gegeben ist. So muss der Antragssteller zum Beispiel nachweisen, dass dieser eine besonders gefährdete Person ist und zum Schutz eine Waffe benötigt. Darüber hinaus muss jeder Antragssteller eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Millionen Euro nachweisen.


Mit diesen Kosten müssen Sie bei der Beantragung eines Waffenschein rechnen!

Selbstverständlich verursacht die Antragsstellung eines Scheins natürlich auch gewisse Kosten die Sie tragen müssen. Die Kosten für den kleinen Waffenschein belaufen sich, je nach Bundesland, auf 50 bis zu 100 Euro. Die Kosten für den großen Waffenschein liegen bei etwa 200 Euro.

Allerdings sollten Sie auch Bedenken, dass die auch Gebühren für das Führungszeugnis und die Sachkundenprüfung hinzu kommen. Daher können die Kosten auch noch ein kleines bisschen höher ausfallen. Wie eben erwähnt benötigt man für den großen Waffenschein eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Millionen Euro.


Welche Ausnahmen gibt es hinsichtlich der Waffenscheine?

Natürlich gibt es in Deutschland auch Ausnahmen, was den Waffenschein angeht. So ist es zum Beispiel Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe erlaubt eine Waffe in der Öffentlichkeit mit sich zu führen. Zu dieser gehören zum Beispiel Polizisten, Zollbeamte und Soldaten. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass Wach- und Sicherheitspersonen mit einer Waffe ausgestattet werden. Allerdings dürfen diese Personen die Waffe während der Ausübung ihres Berufes durchführen. Dies gilt zum Beispiel auch für Berufsjäger, die eine Waffe ebenfalls in der Öffentlichkeit tragen dürfen, aber eben nur zur Ausübung des Berufes.

Abschließend sei noch kurz erläutert wo Sie einen Antrag bezüglich eines Scheines stellen müssen. In der Regel machen Sie das einfach bei der zuständigen Waffenbehörde. Je nach Bundesland kann das eine andere Dienststelle sein, aber Sie können davon ausgehen, dass sich die Waffenbehörde in der Regel in eine der Landratsämter, Ordnungsämter oder auch bestimmten Polizeistellen befindet. Wir hoffen, wir konnten Ihnen so ein wenig Licht ins dunkle bringen, sodass Sie nun genau wissen, was für einen Schein Sie benötigen und wie Sie diesen bekommen.

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