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Wenn Sie in Besitz von Waffen sind, sind Sie dafür zuständig, den dazugehörigen Waffenschrank bei der zuständigen Behörde anzumelden. Es gibt bestimmte Anforderungen, die ein Waffenschrank vorweisen muss und an die Sie sich halten müssen. Je nachdem, wie viele Kurz- und Langwaffen Sie besitzen, muss der Waffenschrank eine bestimmte Widerstandklasse aufweisen. In einem Waffenschrank der Widerstandsklasse 0, der unter 200kg wiegt, dürfen Sie bis zu 5 Kurzwaffen und eine unbegrenzte Anzahl an Langwaffen lagern. Wiegt der Waffenschrank der Widerstandsklasse 0 mehr als 200kg, erhöht sich die erlaubte Anzahl an Kurzwaffen auf 10. Sollten Sie mehr als 10 Kurzwaffen besitzen, benötigen Sie einen Waffenschrank der Widerstandsklasse 1, bei welchem die erlaubte Anzahl an Waffen nicht begrenzt ist. Sobald Sie einen Waffenschrank erworben und aufgestellt haben, müssen Sie den Waffenschrank anmelden. Das ist bei der zuständigen Behörde in Ihrer Nähe möglich und bedarf keinen großen Aufwand. Sie sollten den Kaufbeleg bei der Behörde vorlegen und den Waffenschrank anmelden. Sollten Sie den Kaufbeleg nicht mehr besitzen, können Sie auch den geöffneten Waffenschrank und das dazugehörige Typenschild fotografieren und dieses Foto bei der Behörde vorlegen. Das Waffenschrank Anmelden ist für jeden Waffenbesitzer verpflichtend und Verstöße können entsprechend bestraft werden. Sie sollten den Waffenschrank in jedem Fall an die vorhandenen Waffen anpassen und keine Kompromisse eingehen. Ansonsten können große Probleme auf Sie zukommen. Sie sind schließlich verpflichtet, Ihre Waffen vorschriftsgemäß aufzubewahren. 

Waffenschrank anmelden: Das erwartet Sie bei Verstößen

Sie fragen sich, was passiert, wenn Sie Ihren Waffenschrank nicht anmelden? Dann wollen wir versuchen, Ihnen zu erklären, was im Falle eines Verstoßes auf Sie zukommt. Wenn Sie Waffen besitzen und den dazugehörigen Waffenschrank nicht anmelden, begehen Sie eine Straftat, die hart bestraft werden kann. Als Inhaber eines Waffenscheines sind Sie verpflichtet, Ihre Waffen richtig aufzubewahren. Je nach Waffentyp und Anzahl der Waffen gibt es unterschiedliche Vorgaben, an die Sie sich halten müssen. Sie müssen bei der zuständigen Behörde den Waffenschrank anmelden und nachweisen, dass Sie Ihre Waffen vorschriftsgemäß aufbewahren. Wenn Sie sich daran nicht halten und die Behörde unangekündigt vor Ihrer Tür steht, kommen hohe Strafen auf Sie zu. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und werden mit hohen Geldstrafen geahndet. Wenn Sie den Waffenschrank nicht anmelden und es zu Unfällen oder Missbrauch durch Dritte kommt, drohen Ihnen sogar Freiheitsstrafen. Auch ihr Waffenschein kann Ihnen in einem solchen Fall entzogen werden. Wie Sie sehen, sollten Sie das Waffenschrank Anmelden nicht auf die leichte Schulter nehmen. Teilen Sie es der zuständigen Behörde unmittelbar mit, wenn Sie einen Waffenschrank erwerben. Wenn Sie unwissentlich den falschen Waffenschrank für Ihre vorhandenen Waffen erworben haben, kann die Behörde Sie direkt beim Anmelden darauf hinweisen.

Was gibt es bei der Anschaffung eines Waffenschranks noch zu beachten?

Wenn Sie einen Waffenschrank erwerben möchten, sollte dieser natürlich perfekt an die vorhandenen Waffen angepasst werden. Wenn Sie lediglich Kurzwaffen besitzen, fällt der Waffenschrank natürlich deutlich kleiner aus, als wenn auch Langwaffen Platz finden müssen. Um die richtige Größe zu bestimmen, nehmen Sie ganz einfach Ihre längste Waffe zu Hand und messen Sie diese aus. Nun wissen Sie, wie hoch Ihr Waffenschrank sein muss. Auch der Platz, an dem Sie den Waffenschrank aufstellen möchten, will wohl bedacht sein. Je größer der Schrank, desto schwerer ist dieser natürlich auch. Sie sollten sichergehen, dass Ihr Boden und die Wände den Schrank wirklich tragen können. Je höher Ihr Waffenschrank, desto höher liegt auch der Schwerpunkt. Steht die Tür offen oder steht der Waffenschrank auf einer unebenen Fläche, kann dieser schnell kippen und im schlimmsten Fall Menschen unter sich begraben. Um das zu vermeiden, wird angeraten, jeden Waffenschrank zu verankern. Viele Waffenschränke verfügen bereits über Vorrichtungen, um den Schrank am Boden oder an der Wand zu verankern. So schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre Familienmitglieder vor unnötigen Unfällen. Der wohl wichtigste Punkt bei diesem Thema ist, dass Sie den Waffenschrank anmelden. Sie sind dazu verpflichtet, Ihren Waffenschrank bei der zuständigen Behörde zu melden. Dazu benötigen Sie lediglich den Kaufbeleg oder ein Foto des geöffneten Waffenschranks inklusive Typenschild. Es gibt also keine Ausrede, um das Waffenschrank Anmelden hinauszuzögern. Ansonsten können erhebliche Strafen auf Sie zukommen. 

Welcher Waffenschrank ist der richtige für Sie?

Diese Frage können wohl nur Sie selbst beantworten. Welcher Waffenschrank der richtige für Sie ist, hängt vor allem davon ab, welche Waffen Sie besitzen. Je nach Widerstandsklasse, dürfen Sie nur eine begrenzte Anzahl an Kurzwaffen in dem Schrank aufbewahren. Außerdem sollten Sie sich Gedanken darübermachen, ob Sie auch die dazugehörige Munition in dem Waffenschrank aufbewahren möchten. In diesem Fall sollten Sie sich für einen Munitionsschrank oder einen Waffenschrank mit zusätzlichen Böden entscheiden, der nicht nur Ihren Waffen, sondern auch Ihrer Munition Platz bietet. Da es Waffenschränke in den unterschiedlichsten Größen und Ausführungen auf dem Markt gibt, sollte es kein Problem sein, den passenden Waffenschrank für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden. Als Inhaber von Waffen sollten Sie sich im Klaren sein, dass Sie dazu verpflichtet sind, Ihre Waffen vorschriftsgemäß aufzubewahren. Sie müssen Ihren Waffenschrank anmelden und der zuständigen Behörde nachweisen, dass Sie Ihre Waffen richtig aufbewahren. Nur so kann ein Missbrauch durch Dritte verhindert werden. Im Idealfall sollten Sie direkt nach dem Kauf Ihren Waffenschrank anmelden. So können Sie verhindern, dass dieser wichtige Punkt in Vergessenheit gerät.


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