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Waffenbesitzer befanden sich seit Jahren in einer rechtlichen Grauzone bei dem Thema, wie der Waffenschrank-Schlüssel aufzubewahren ist. Das Oberverwaltungsgericht hat jedoch am 20. August 2023 ein Urteil gefällt, was die Aufbewahrung des Schlüssels für einen Waffenschrank regelt.

Nun wurde Rechtssicherheit geschaffen und klar definiert, wie der Waffenschrank-Schlüssel aufbewahrt werden muss:

„Schlüssel zu einem Waffenschrank sind in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht.“

Was das Waffenschrank-Gesetz für Sie bedeutet und wie Sie Ihren Waffenschrank-Schlüssel rechtskonform aufbewahren, möchten wir Ihnen im Folgenden genauer erklären.

Was das Waffentresor-Gesetz beinhaltet

Wer einen Waffentresor besitzt, muss sich zwangsläufig mit der Frage beschäftigen, wie das Waffenschrank-Schlüssel-Aufbewahren gehandhabt werden soll. Vor dem neuen Urteil war zwar bestimmt, dass der Schlüssel in einem Behältnis verwahrt werden muss, allerdings fehlten genaue gesetzliche Vorgaben.

Das hat sich jetzt geändert, denn das Behältnis, in dem der Waffenschrank-Schlüssel aufbewahrt wird, muss seit dem Urteil mindestens die gleiche Sicherheitsstufe wie der Waffentresor selbst besitzen (mindestens Widerstandgrad 0). Das bedeutet für die Praxis, dass der Aufbewahrungsort zum Beispiel ein elektronisches Zahlenschloss haben, einen Fingerabdruck-Scan vorweisen oder anderen Weges gleichwertig widerstandsfähig sein muss.

Wichtig für Sie: Die Überprüfung der Befolgung dieser gesetzlichen Vorschriften ist durch Vor-Ort-Kontrollen gemäß § 36 Absatz 3 des Waffengesetzes (WaffG) jederzeit möglich. Sollten die Anforderungen nicht erfüllt werden, kann dies zum Widerruf Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis aufgrund von Unzuverlässigkeit führen.

Warum Sie den Waffenschrank-Schlüssel sicher aufbewahren müssen

Dass das Oberverwaltungsgericht sich genauer mit der Waffentresor-Schlüsselaufbewahrung nach § 36 WaffG. befasst hat, ist das Resultat eines drastischen Zwischenfalls. Aus dem Waffenschrank eines Jägers, der sich zur Zeit des Vorfalls im Urlaub befand, wurden zwei Kurzwaffen sowie die passende Munition entwendet. Der Waffentresor wies dabei keine Einbruchsspuren auf.

Der Schlüssel für den Schrank befand sich in einem doppelwandigen Stahltresor mit Zahlenschloss. Dieser Stahltresor entsprach, so die Prüfung, jedoch nicht den Standards des Waffengesetzes zur Schlüsselaufbewahrung.

So entzog das Polizeipräsidium Duisburg dem Jäger seinen Waffenschein. Nach einem verlorenen ersten Widerruf war die Berufung erfolgreich, wonach das Oberverwaltungsgericht Münster den Jäger als zuverlässig beurteilte, obwohl dieser den Schlüssel zu seinem Waffenschrank gemäß dem neuen Gesetz nicht sachgemäß verstaut hatte.

Waffenschränke und das neue Gesetz: Das sollten Sie beachten

Es ist nun klar, dass der Waffenschrank-Schlüssel nicht im Nachtschrank aufbewahrt werden darf. Um sicherzustellen, dass Sie Ihren Waffenschrank-Schlüssel sicher aufbewahren, ist demnach auch ein W0-Schrank unter 200 Kilogramm ohne Verankerung und ohne zusätzliche Sicherheit für den Schlüssel nicht mehr zulässig.

Den Waffenschrank-Schlüssel umgangssprachlich „am Mann“ zu haben, also den Schlüssel am Schlüsselbund zu befestigen, ist nach wie vor ebenfalls absolut unzulässig. Der Schlüssel ist in diesem Fall für Dritte zugänglich und kann von Unbefugten für strafrechtlich relevante Zwecke missbraucht werden.

Bankschließfächer zählen des Weiteren ebenfalls als nicht als sicher, weil der Widerstandsgrad 0 oder 1 nach DIN/EN 1143-1, den das neue Gesetz erfordert, nicht erfüllt wird. Folglich ist es notwendig, die neuen Sicherheitsrichtlinien anders umsetzen, um den Waffenschrank-Schlüssel richtig aufzubewahren. Diese Richtlinien lassen sich am einfachsten und günstigsten mit der Integration eines elektronischen Zahlenschlosses am Waffenschrank nach dem neuen Gesetz umsetzen. So ist es nicht mehr nötig, einen gesonderten Tresor zu kaufen, in dem Sie den Waffenschrank-Schlüssel aufbewahren. Verzichten Sie voll und ganz auf einen physischen Schlüssel und stellen Sie sicher, dass nur Sie die Zahlenkombination für Ihren Waffenschrank kennen.

Wie Sie Ihren Waffenschrank-Schlüssel aufbewahren können

Besitzer eines Waffentresors haben nach dem neuen Gesetz also folgende Möglichkeiten:

  • Anschaffung eines neuen Waffentresors mit Zahlencode (hier entfällt ein Schlüssel), der den Anforderungen des neuen Urteils gerecht wird. Hierzu beraten wir Sie gerne.
  • Umbau des bestehenden Waffentresors auf einen codebasierten Öffnungsmechanismus (hier entfällt ein physischer Schlüssel ebenfalls).
  • Kauf eines weiteren Tresors mit Elektronikschloss – explizit, um den Waffenschrank-Schlüssel aufzubewahren.

Grundlagen für den richtigen Waffentresor nach neuem Gesetz

Es ist nicht nur wichtig, wie der Waffenschrank-Schlüssel aufzubewahren ist, sondern auch, welchen Waffenschrank Sie wählen. Der richtige Waffenschrank muss EN1143-1 zertifiziert sein. In der Regel sind Waffentresore im Widerstandsgrad 1 und 0 erhältlich. Je nach Widerstandsgrad ist Ihnen eine unterschiedliche Anzahl Waffen zur Lagerung erlaubt:

  • Widerstandsgrad 0: In diesen Tresoren, unter 200 Kilogramm, ist die Lagerung von bis zu fünf Kurzwaffen sowie unbegrenzt viel Munition und Langwaffen möglich. Wiegt der Tresor über 200 Kilogramm, können Sie bis zu zehn Kurzwaffen, unbegrenzt Langwaffen und Munition lagern
  • Widerstandsgrad 1: In derartigen Waffenschränken können unbegrenzt viele Lang- sowie Kurzwaffen und Munition verstaut werden. Waffenschränke dieses Grades sind wahre Allrounder.

Waffenschrank-Schlüssel richtig aufbewahren oder Waffentresor mit Zahlenschloss wählen

Eine Option ist der Kauf eines neuen Waffentresors, der garantiert den Anforderungen zur Waffentresor-Schlüsselaufbewahrung entspricht. Entsprechende Kurzwaffentresore finden Sie im Onlineshop von Melsmetall.

Der hochwertige Kurzwaffentresor KWT 593101 erlaubt Ihnen eine individuelle Anpassung an Ihre Bedürfnisse. Bei diesem Tresor können Sie zwischen verschiedenen Alternativen der Verschließung wählen, wie:

  • einem Doppelbartschloss mit drei Schlüsseln,
  • elektronischen Zahlenschlössern oder
  • einem mechanischen Zahlenschloss.

Beachten Sie, dass wenn Sie die Doppelbartschloss-Variante wählen, Sie einen zusätzlichen Tresor mit den gleichen Standards wie die des Waffenschrankes benötigen, um den Waffenschrank-Schlüssel gesetzeskonform aufzubewahren.

Sollten Sie sich für eine kleinere und etwas leichtere Variante eines Waffenschranks mit elektronischem Schloss entscheiden, ist der Kurzwaffenschrank KWT 800 empfehlenswert. Der Tresor erfüllt alle Anforderungen, die das neue Gesetz stellt und überzeugt darüber hinaus durch seine Qualität und Robustheit.

Den Waffenschrank-Schlüssel korrekt aufbewahren: jetzt umrüsten!

Ziel des Urteils des Oberverwaltungsgerichts ist die Erhöhung der Sicherheit sowie die Verhinderung von unbefugtem Zugriff auf den Waffentresor. Das neue Gesetz verpflichtet Sie demnach, physische Schlüssel für Waffenschränke in einem gesicherten Bereich aufzubewahren, wie einem separaten Tresor mit den gleichen Standards, die Ihr Waffenschrank aufweist. Andernfalls können Sie in einigen Fällen Ihren bestehenden Waffentresor mit einem (elektronischen) Zahlenschloss aufrüsten oder einen neuen Waffentresor wählen, bei dem ein solches direkt integriert ist.

Die neuen Reglungen stellen einen wichtigen Schritt dar, um die Sicherheit im Umgang mit Waffen zu erhöhen. Die zusätzliche Verantwortung, die hierbei auf Sie zukommt, ist ernst zu nehmen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wie Sie Ihren Waffenschrank-Schlüssel richtig aufbewahren können oder Sie sich für die innovativen Tresore von Melsmetall interessieren, kontaktieren Sie uns gerne.

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