Waffenschrank, Waffentresor, Kurzwaffentresor
Waffenschrank – Ihre Waffen geschützt aufbewahren
Sie wollen ohne Angst und Bedenken vor Diebstahl Ihre Waffen sicher lagern – mit den Waffenschränken von Melsmetall haben Sie die Lösung gefunden! Der Waffenschrank bzw. der Waffentresor ist von der Konstruktion hergesehen, eines einfachen Tresors ähnlich. Das Besondere liegt an seinen speziellen Voraussetzungen für die Lagerung von Lang- und Kurzwaffen sowie der dazugehörigen Munition. Bei Melsmetall haben Sie eine große Auswahl verschiedener Arten von Waffentresore. Gemeinsam finden wir den für Sie richtigen Waffenschrank, sodass Sie Ihre Liebhaberstücke auch gesetzeskonform verwahren können.
Besonderheiten moderner Waffenschränke im Überblick
Ein Waffenschrank enthält in der Regel verschiedene Einrichtungselemente wie Halteklammern oder Waffenhalter. Darüber hinaus verfügen einige Modelle über abschließbare Fächer zur sicheren Aufbewahrung von Munition. Wesentliche Aspekte, die den Waffenschrank ausmachen:
- Waffenschränke gibt es in verschiedenen Bauweisen, Größen und Sicherheitsstufen, abhängig von der Art und Anzahl der zu verwahrenden Waffen sowie der Munitionslagerung.
- Bei den Waffenschränken nach EN 1143-1 Klasse 0 und 1 kann die Munition gemeinsam mit den Waffen (Lang- und Kurzwaffen) aufbewahrt werden. Eine räumliche Trennung von Munition und Waffen durch einen separaten Innentresor ist bei Waffenschränken nach EN 1143-1 nicht mehr erforderlich. Dies war nur bei den Schränken nach den alten Normen (Stufe A und B) erforderlich.
Waffenschränke nach EN 1143-1 – gesetzliche Vorgaben, die es zu beachten gilt
Darüber hinaus gibt es für Waffenschränke wichtige Regelungen zur Waffenaufbewahrung, die berücksichtigt werden müssen. Der Gesetzgeber hat die Anforderungen an Waffenschränke im § 36 des Waffengesetzes und § 36 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) festgeschrieben. Dort können Sie relevante Regelungen für Ihren Waffenschrank nachprüfen. Zur Übersicht haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte einmal aufgelistet:
- Waffenbesitzer: Die Personen, die eine (oder mehrere) Waffen besitzen, sind dafür verantwortlich, ihre Waffen so zu lagern, dass sie weder abhandenkommen noch von Unbefugten erreicht werden können.
- Widerstandsgrad: Waffenschränke müssen mindestens den Widerstandsgrad N (0) nach EN 1143-1 erfüllen, um für die Waffenlagerung zugelassen zu sein.
- Waffenschränke der Klasse 0: Nach EN 1143-1 werden Waffenschränke in zwei Gruppen eingeteilt, die sich hinsichtlich der maximalen Kapazität unterscheiden:
- Unter 200 kg: Unbegrenzte Anzahl an Langwaffen und maximal 5 Kurzwaffen.
- Über 200 kg: Unbegrenzte Anzahl an Langwaffen und bis zu 10 Kurzwaffen.
- Unbegrenzte Lagerung: Für die Aufbewahrung einer unbegrenzten Anzahl an Lang- und Kurzwaffen sowie Munition ist ein Waffenschrank der Klasse 1 nach EN 1143-1 erforderlich.
Neue Anforderungen an Waffenschränke – verschärftes Waffengesetz seit 2017
Seit dem 6. Juli 2017 ist ein neues und geändertes Waffengesetz in Kraft getreten, welches eine Änderung zur Aufbewahrung von Waffen beinhaltet. Daraus resultierend ändern sich auch die Anforderungen an Waffenschränke: Danach dürfen Waffenschränke der Sicherheitsstufen A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung nicht mehr verwendet werden. Grund hierfür sind die nicht mehr gegeben Sicherheitsfaktoren. Es gilt für neu gekaufte Waffenschränke, dass diese mindestens der Norm EN 1143-1 und der Klasse 0 oder 1 entsprechen müssen.
Doch keine Sorge, für alte und registrierte Waffenschränke, die noch in Nutzung sind, gilt ein unbeschränkter Bestandsschutz. Diese dürfen bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung auch weiterhin genutzt werden. Zudem können auch noch weitere Waffen dazu gekauft werden und in den Waffenschränken der Stufen A und B aufbewahrt werden. Sobald dieser aber nach dem Gesetz voll ist, muss ein neuer Waffentresor mit der Norm EN 1143-1 und dem Widerstandsgrad N (0) erworben werden. Falls Ihr Waffenschrank die maximale Lagerkapazität erreicht hat und Sie nach einem kleineren Waffentresor für Kurzwaffen suchen, dann informieren Sie sich gerne über unsere Kurzwaffentresore.
Aufstellungs- & Zugangsregeln: Wo dürfen Sie Ihren Waffenschrank hinstellen?
Grundsätzlich gilt, dass der Aufstellungsort des Waffenschrankes so gewählt werden sollte, dass weder Unbefugte noch Kinder Zugang zu diesem haben. Denn der Zugriff auf den Waffenschrank ist lediglich den Erwerbsberechtigten, für die im Waffenschrank befindlichen Schusswaffen, gestattet. Ein Verbot des Zugangs zum Waffenschrank gibt es daher für nicht-erwerbsberechtigte Familienmitglieder. Um den Zugang bestmöglich zu kontrollieren, erkundigen Sie sich gerne über unseren Waffenschrank mit Fingerprint, welcher Unbefugten den Zugang durch Finger-Sensorik verwehrt. Dabei können mehrere Fingerabdrücke eingespeichert werden. Im Notfall kann der Waffenschrank stets per Code geöffnet werden.
Nachweis & Zutritt – Vorgaben des Gesetzgebers
Laut Gesetz ist jeder Waffenbesitzer dazu verpflichtet einen Nachweis für die ordnungsgemäße Aufbewahrung seiner Schusswaffen zu erbringen. Dies geschieht in der Regel durch entsprechende Unterlagen, die man beim Kauf eines Waffenschrankes erhält. Zur sicheren Aufbewahrung solcher bedeutenden Unterlagen bietet Melsmetall mit seinen Dokumententresoren eine passende Lösung an. Bestehen seitens der Behörden Zweifel, so kann diese den Zutritt zu den Räumlichkeiten, indem der Waffenschrank steht, verlangen. Sollte ein Verdacht für die Gefahr der öffentlichen Sicherheit bestehen, so können die Räumlichkeiten sogar gegen Willen des Inhabers betreten werden und das ohne einen richterlichen Beschluss. Gerne beraten Sie die Mitarbeiter von Melsmetall bei allen Fragen zur sachgerechten Nutzung Ihres Waffenschrankes. Nehmen Sie hierfür einfach Kontakt mit uns auf – unkompliziert per Telefon oder E-Mail.
Nutzen Sie die einzigartigen Vorteile der Waffenschränke von Melsmetall
Das Team von Melsmetall steht Ihnen für jegliche Fragen rund um Waffenschränke, die richtige Verwahrung von Waffen und Munition passend an Ihre persönlichen Bedürfnisse sowie allgemeine Informationen rund um Ihre Bestellung und die Lieferung jederzeit zur Verfügung. Daneben profitieren Sie von weiteren Vorteilen für Ihren Waffenschrank:
- Mehrere Schließmechanismen: Bei Melsmetall haben Sie bezüglich Ihres Waffenschranks die Auswahl zwischen einem Schlüssel-, Elektroschloss oder per biometrischem Fingerabdruck
- Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Alle Waffenschränke entsprechen dabei den gesetzlichen Vorgaben und sind nach EN 1143-1 zertifiziert.
- Verschiedener Widerstandsgrad: Bei Melsmetall erhalten Sie Waffenschränke sowohl mit dem Widerstandsgrad N (0) sowie der Klasse 1
- Ansprechpartner im Notfall: Unser zuverlässiger Service bei Reparaturen ist Ihr Ansprechpartner, wenn das Schloss gewechselt, ein Schlüssel nachgemacht oder der Tresor im Notfall geöffnet werden muss.
- Unkomplizierte Bestellung: Stöbern Sie jetzt einfach online durch unseren Onlineshop für Waffenschränke und bestellen Sie noch heute Ihren Waffenschrank.
Falls Sie neben einem Waffenschrank auch auf der Suche nach einer Lagermöglichkeit für andere Wertsachen wie Uhren, Schmuck oder wichtige Unterlagen sind, dann werfen Sie einen Blick auf unsere Wertschutzschränke. Wir sorgen für maximale Sicherheit!
Kaufen Sie jetzt Ihren Waffenschrank bei Melsmetall!
Der Kauf eines Waffenschranks ist Vertrauenssache und unterliegt einer Menge Anforderungen. Damit Sie immer die richtige Wahl treffen und genau den passenden Waffenschrank online kaufen, der zu der Art und Anzahl Ihrer Waffen passt, haben Sie mit Melsmetall genau den richtigen Partner an Ihrer Seite. In unserem Onlineshop erhalten Sie Waffenschränke für Kurz- und Langwaffen sowie Munitionstresore, um Ihre Munition sicher verwahren zu können. Alternativ stehen Ihnen auch zahlreiche Kombi-Modelle zur Auswahl, in denen Sie sowohl Ihre Waffen als auch Munition unterbringen können. Finden Sie jetzt den passenden Waffenschrank bei Melsmetall!