Waffenschrank, Waffentresor, Kurzwaffentresor
Waffenschrank – Was ist das?
Der Waffenschrank bzw. der Waffentresor ist von der Konstruktion her gesehen, eines einfachen Tresores relativ ähnlich. Das Besondere liegt an seinen speziellen Bedürfnissen für die Lagerung von Lang- und Kurzwaffen sowie der dazugehörigen Munition. Ein Waffenschrank enthält zum Beispiel verschiedene Einrichtungselemente, wie Halteklammern oder Waffenhalter. Darüber hinaus verfügen einige dieser speziellen Tresore über abschließbare Fächer, die für die Verwahrung von Munition gedacht sind. Ist ein solches Fach nicht vorhanden und möchte man Munition lagern, ist ein zusätzlicher Munitionsschrank ergänzend zum Waffenschrank notwendig. Dieser kann im gleichen Raum untergebracht werden, wie der Waffenschrank. Eine räumliche Trennung von Waffenschrank und Munitionsschrank ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Waffenschränke gibt es in unterschiedlichen Bauweisen, Größen und Sicherheitsstufen. Diese sind immer davon abhängig, was verwahrt werden soll (Lang- oder Kurzwaffen), wie viele Schusswaffen aufbewahrt werden und ob Munition gelagert werden soll. Gerne beraten Sie die Mitarbeiter von Melsmetall bei allen Fragen rund um Ihre persönlichen Anforderungen und Bedürfnisse für die passenden Waffenschränke. Kontaktieren Sie uns hierzu ganz einfach telefonisch oder per E-Mail. Gemeinsam finden wir den für Sie richtigen Waffenschrank, so dass Sie Ihre Liebhaberstücke auch gesetzeskonform verwahren können.
Waffenschränke nach EN 1143-1: Die gesetzlichen Vorgaben
Darüber hinaus muss ein Waffenschrank bestimmten gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Der Gesetzgeber hat die Anforderungen an Waffenschränke im § 36 des Waffengesetzes und § 36 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) festgeschrieben. So ist die Person, die eine oder mehrere Waffen besitzt, dafür verantwortlich diese so zu lagern, dass die Waffen weder abhandenkommen noch Dritte unbefugt an diese herankommen. Des Weiteren müssen Waffenschränke mindestens einen Widerstandsgrad N (0) nach EN 1143-1 haben, damit diese für die Waffenlagerung geeignet und zugelassen sind.
Bei Waffenschränken der Klasse 0 nach EN 1143-1 kommt es zu einer weiteren Unterscheidung, und zwar Waffenschränke unter 200 kg und Waffenschränke über 200 kg. In einem Waffenschrank, dessen Gewicht unter 200 kg liegt, dürfen eine unbegrenzte Anzahl an Langwaffen, aber nur max. 5 Kurzwaffen aufbewahrt werden. Hat der Waffenschrank ein Gewicht über 200 kg, so dürfen in diesem unbegrenzt viele Langwaffen und bis zu 10 Kurzwaffen verwahrt werden. Möchte man dagegen eine unbegrenzte Anzahl an Lang- und Kurzwaffen sowie Munition aufbewahren, so ist ein Waffenschrank der Klasse 1 nach EN 1143-1 notwendig.
Neue Anforderungen an Waffenschränke: Verschärftes Waffengesetz für die Aufbewahrung von Schusswaffen
Seit dem 6. Juli 2017 ist ein neues und geändertes Waffengesetz in Kraft getreten, welches eine Änderung zur Aufbewahrung von Waffen beinhaltet. Daraus resultierend ändern sich auch die Anforderungen an Waffenschränke: Danach dürfen Waffenschränke der Sicherheitsstufen A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung nicht mehr verwendet werden. Grund hierfür sind die nicht mehr gegeben Sicherheitsfaktoren. Es gilt für neu gekaufte Waffenschränke, dass diese mindestens der Norm EN 1143-1 und der Klasse 0 oder 1 entsprechen müssen. Doch keine Sorge, für alte und registrierte Waffenschränke, die noch in Nutzung sind, gilt ein unbeschränkter Bestandsschutz. Diese dürfen bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung auch weiterhin genutzt werden. Zudem können auch noch weitere Waffen dazu gekauft werden und in den Waffenschränken der Stufen A und B aufbewahrt werden. Sobald dieser aber nach dem Gesetz voll ist, muss ein neuer Waffentresor mit der Norm EN 1143-1 und dem Widerstandsgrad N (0) erworben werden.
Waffenschränke – Wo dürfen Sie aufgestellt werden?
Grundsätzlich gilt, dass der Aufstellungsort des Waffenschrankes so gewählt werden sollte, dass weder Unbefugte noch Kinder Zugang zu diesem haben. Denn der Zugriff auf den Waffenschrank ist lediglich den Erwerbsberechtigten, für die im Waffenschrank befindlichen Schusswaffen, gestattet. Ein Verbot des Zugangs zum Waffenschrank gibt es daher für nicht-erwerbsberechtigte Familienmitglieder. Laut Gesetz ist jeder Waffenbesitzer dazu verpflichtet einen Nachweis für die ordnungsgemäße Aufbewahrung seiner Schusswaffen zu erbringen. Dies geschieht in der Regel durch entsprechende Unterlagen, die man beim Kauf eines Waffenschrankes erhält. Bestehen seitens der Behörden Zweifel, so kann diese den Zutritt zu den Räumlichkeiten, indem der Waffenschrank steht, verlangen. Sollte ein Verdacht für die Gefahr der öffentlichen Sicherheit bestehen, so können die Räumlichkeiten sogar gegen Willen des Inhabers betreten werden und das ohne einen richterlichen Beschluss.
Waffenschrank online kaufen bei Melsmetall
Der Kauf eines Waffenschranks ist Vertrauenssache und unterliegt einer Menge Anforderungen. Damit Sie immer die richtige Wahl treffen und genau den passenden Waffenschrank online kaufen, der zu der Art und Anzahl Ihrer Waffen passt, haben Sie mit Melsmetall genau den richtigen Partner an Ihrer Seite. In unserem Onlineshop erhalten Sie Waffenschränke für Kurz- und Langwaffen sowie Munitionstresore, um Ihre Munition sicher verwahren zu können. Alternativ stehen Ihnen auch zahlreiche Kombi-Modelle zur Auswahl, in denen Sie sowohl Ihre Waffen als auch Munition unterbringen können. Für Ihren Waffenschrank stehen mehrere Schließmechanismen zur Auswahl: Entweder Sie wählen einen Munitionstresor mit einem Schlüssel- oder einem Elektronikschloss oder als neue und dritte Variante erhalten Sie bei uns auch Munitionstresore mit Fingerprint, also einem biometrischen Fingerabdruck. Alle unsere Waffenschränke entsprechen dabei den gesetzlichen Vorgaben und sind nach EN 1143-1 zertifiziert. Bei Melsmetall erhalten Sie Waffenschränke sowohl mit dem Widerstandsgrad N (0) sowie der Klasse 1. Stöbern Sie jetzt einfach online durch unseren Onlineshop für Waffenschränke und bestellen Sie noch heute Ihren Waffenschrank.
Haben Sie noch Fragen zu unseren Waffenschränken oder Sie benötigen noch Hilfe?
Dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Das Team von Melsmetall steht Ihnen für jegliche Fragen rund um Waffenschränke, die richtige Verwahrung von Waffen und Munition passend an Ihre persönlichen Bedürfnisse sowie allgemeine Informationen rund um Ihre Bestellung und die Lieferung jederzeit zur Verfügung.