Letzthin gab es 2020 eine Änderung des Waffengesetzes. Diese erfolgte im Rahmen einer EU-Richtlinie, um hier auch auf nationaler Ebene eine Annäherung zu schaffen. Allerdings änderte sich in Puncto Aufbewahrung und welche Richtlinien Waffenschränke erfüllen müssen nichts. Hier gilt nach wie vor das mittlerweile nicht mehr ganz so neue Waffengesetz von 2017. Was nun Gegenstand der letzten Waffengesetz Änderung war und welche verbindlichen Rahmenbedingungen für Waffenbesitzer im Rahmen der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen gelten, das erklären wir im Folgenden.
Was bedeutet die jüngste Waffengesetzänderung?
Die Änderung im Waffengesetz von 2020 hatte vor allem folgende Dinge zum Gegenstand:
- Der Verfassungsschutz soll fortan bei der Zuverlässigkeitsprüfung miteinbezogen werden. Dabei geht es darum, die charakterliche Eignung festzustellen, die für Waffenbesitz vorausgesetzt wird.
- Hersteller und Händler wurden verpflichtet, sämtliche Waffenbestände in ein nationales Register zu übertragen. Auch sollen sämtliche Besitzwechsel auf Basis des sogenannten „nationalen Waffenregister 2“ nachvollziehbar bleiben. Dies gilt nicht nur für die Waffen an sich, sondern auch für wesentliche Teile derselben.
- Ferner gab es Beschränkungen bei der zulässigen Magazin-Kapazität. Bei Langwaffen dürfen interne Magazine maximal 10 Schuss fassen, externe Magazine im Falle halbautomatischer Langwaffen ebenso. Für Kurzwaffen gilt eine Beschränkung von 20 Patronen hinsichtlich interner Magazine sowie externer Magazine im Falle einer Halbautomatik.
- Die gelbe Waffenbesitzkarte berechtigt zu 10 Waffen, ohne dass eine Bedürfnisprüfung anfällt. Alles darüber hinaus geht jedoch nur noch mit Bedürfnisprüfung. Sprich: Es muss ein berechtigender Bedarf an zusätzlichen Waffen festgestellt werden.
- Allerdings gab es auch Lockerungen, von denen vor allem die Jäger profitierten. Jäger brauchen keinen Voreintrag mehr, um einen Schalldämpfer für ihre Langwaffen nutzen zu dürfen; die Vorlage des Waffenscheins reicht aus. Ferner dürfen Jäger Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze benutzen.
Änderung Waffengesetz 2020 – An der Aufbewahrung ändert sich nichts
Die jüngste Änderung im Waffengesetz ändert nichts daran, wie Waffen unterzubringen sind. Hier gelten nach wie vor die Vorschriften, die mit Wirkung am 06. Juli 2017 offiziell in Kraft getreten sind. Seither werden ausschließlich Waffenschränke mit mindestens Grad 0/N nach DIN EN 1143-1 neu zugelassen. Für ältere Waffenschränke, die vor dem Inkrafttreten erworben wurden, gilt jedoch Bestandsschutz. Vorher vorhandene Sicherheitsschränke dürfen also ohne Einschränkung weitergenutzt werden. Auch neu erworbene Waffen dürfen in einem Bestandsschrank untergebracht werden, sofern dort noch ausreichend Platz ist. Jede Neuanschaffung eines Waffenschranks muss jedoch den oben genannten Mindest-Standards entsprechen.
Eine Verankerung ist gesetzlich übrigens zwar nicht verbindlich vorgegeben, sollte im Rahmen der eigenen Verpflichtung zur Sorgfalt, die für jeden verantwortungsbewussten Waffenbesitzer selbstverständlich sein dürfte, vorgenommen werden.
Was macht einen guten Waffenschrank aus?
Ein Waffenschrank, der mit der Änderung des Waffengesetz von 2017 vereinbar ist, sollte wie gesagt nach DIN EN 1143-1 oder der ebenbürtigen VdS Klasse 1 zertifiziert sein. Die Waffenschränke, welche man online bei seriösen Anbietern erwerben kann, entsprechen dem allesamt. Man selbst braucht also nur auf den eigenen Bedarf zu schauen. Denn dieser wird durchaus vielseitig bedient. So gibt es Tresore für Waffenaufbewahrung in unterschiedlichsten Formfaktoren. Durchaus auch im kompakteren Format – speziell für Kurzwaffen oder für Munition, wenn man diese sicherheitshalber separat aufbewahren möchte.
Große Waffenschränke bringen es auf um die 25 Halter für unterschiedliche Langwaffen und wiegen bereits im leeren Zustand über 300 Kilogramm. Voll beladen werden sie noch einmal um einiges schwerer, was der Sicherheit förderlich ist. Nichtsdestotrotz sollten sie, schon alleine aus Gründen des Versicherungsschutzes, ordnungsgemäß verankert werden. Zusätzliche Fächer bieten Stauraum für relevante Unterlagen sowie für Munition. Diese darf nämlich nach wie vor auch gemeinsam mit dem Waffen im selben Tresor verstaut werden, sofern dieser die Anforderungen erfüllt. Daran ändert auch die jüngste Änderung im Waffengesetz nichts.
Mit welchen Waffengesetzänderungen ist in Zukunft zu rechnen?
Für 2021 gab es bereits einen Gesetzentwurf, der eine weitere Änderung im Waffengesetz vorsah. Die Prüfung zur Eignung und Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern sollte weiter verschärft werden. Unter anderem auch unter Einbeziehung der Gesundheitsämter. Dies scheiterte jedoch am Widerstand der Waffenbesitzer, die unter anderem in Verbänden wie dem deutschen Schützenbund (DSB) und dem Verband deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler (VDB) organisiert sind. Als zu bürokratisch und überbordend wurde die formale und standardmäßige Einbeziehung der Gesundheitsämter empfunden. Der Gesetzesentwurf wurde zurückgezogen.
Dass sich rechtlich an den Anforderungen für Unterbringung von Waffen in absehbarer Zeit etwas ändern wird, danach sieht es nicht aus.