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Wenn Sie in Ihrer Freizeit gerne jagen oder als Sportschütze aktiv sind, werden Sie vermutlich auch in Besitz eines Waffenscheines sein. Als Waffenbesitzer sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Waffen sicher aufzubewahren und diese vor Missbrauch zu schützen. Sie können Ihre Waffen und die dazugehörige Munition aber nicht einfach nach Belieben aufbewahren. Im Waffenschrank Gesetz gibt es einige Vorgaben, an die Sie sich in jedem Fall halten müssen. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben drohen Ihnen empfindliche Strafen. Bei falscher Lagerung haben potentielle Einbrecher leichtes Spiel und auch im Alltag kann es zu unschönen Unfällen kommen, wenn zum Beispiel Ihre Kinder Zugang zu den Waffen haben. Bevor Sie sich für einen Waffenschrank entscheiden, sollten Sie sich zunächst einmal informieren, welche Vorgaben das Munitionsschrank Gesetz mit sich bringt. In den folgenden Abschnitten wollen wir von Melsmetall Ihnen wertvolle Tipps mit auf den Weg geben, die Ihnen den Weg zum perfekten Waffenschrank erleichtern. Mit etwas Vorbereitung werden Sie so am Ende einen Waffenschrank finden, der all Ihren individuellen Bedürfnissen und allen gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Die Anschaffung eines Waffenschrankes: Das müssen Sie beachten

Wenn Sie sich bereits mit dem Thema Waffenschrank beschäftigt haben, werden Sie wahrscheinlich festgestellt haben, dass es Waffenschränke unterschiedlicher Widerstandsgrade gibt. Doch was bedeutet das eigentlich? Laut Waffenschrank Gesetz müssen Sie Ihre Waffen in einem für die jeweiligen Waffen geeigneten Schrank aufbewahren. In einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0, der unter 200kg auf die Waage bringt, dürfen Sie 5 Kurzwaffen und eine beliebige Anzahl an Langwaffen aufbewahren. Wiegt der Schrank mit Widerstandsgrad 0 mehr als 200kg, dürfen Sie in dem Waffenschrank laut Gesetz bis zu 10 Kurzwaffen und unbegrenzt Langwaffen aufbewahren. Wenn Sie einen Schrank der Widerstandsklasse 1 oder höher erwerben, dürfen Sie, unabhängig vom Gewicht, eine beliebige Anzahl an Kurz- und Langwaffen aufbewahren. Einen Munitionsschrank schreibt das Gesetz nicht vor. Waffen und Munition müssen nicht getrennt voneinander aufbewahrt werden, wobei auch der Sicherheitsgrad keine Rolle spielt. Ihre Munition müssen Sie lediglich in einem geeigneten Behältnis aufbewahren. Die Mindestanforderung hierbei ist ein Stahlbehältnis beziehungsweise eine Metallkassette mit Schwenkriegelschloss. Je nach Modell sind auch Waffenschränke mit zusätzlichen Böden erhältlich, die Ihnen eine besonders komfortable Aufbewahrung Ihrer Munition ermöglichen. Des Weiteren müssen in einem Waffenschrank laut Gesetz alle Waffen ungeladen aufbewahrt werden. Sie benötigen also keinen zusätzlichen Munitionsschrank laut Gesetz. Lediglich der Waffenschrank muss einigen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. 

Darauf sollten Sie beim Kauf eines Waffen- oder Munitionsschrankes achten

Wenn Sie im Besitz von Waffen sind und sich nach dem passenden Waffenschrank umsehen, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten. Zum Beispiel muss Ihr Waffenschrank laut Gesetz einige Vorgaben erfüllen. Das passende Modell hängt maßgeblich davon ab, welche Waffen Sie darin aufbewahren möchten. Bei einem Schrank mit Widerstandsgrad 0 ist die Anzahl der zugelassenen Kurzwaffen begrenzt. Ab einem Widerstandsgrad von 1 können Sie beliebig viele Waffen darin aufbewahren. Wenn Sie den passenden Waffenschrank gefunden haben, sollten Sie sich Gedanken über den passenden Platz und den Transport machen. Ein Waffenschrank sollte möglichst am Boden oder der Wand verankert werden. Da der Schwerpunkt eines solchen Schrankes sehr hoch liegt, kippt er bei geöffneter Tür leicht um und begräbt im schlimmsten Fall jemanden unter sich. Der Waffenschrank sollte auf einem ebenen Boden stehen, um die Gefahr des Umkippens zu minimieren. Auch der Boden oder die Wände sollten für eine Verankerung geeignet sein. Stabile Betonwände sind hier die beste Wahl. Wird der Waffenschrank an einer Holzwand verankert, ist es für Einbrecher ein leichtes, den Schrank herauszureißen. Auch der Transport will gut geplant sein. Je schwerer der Waffenschrank, desto aufwendiger der Transport. Da ein Waffenschrank nicht nur schwer, sondern auch sperrig ist, können enge und gewundene Treppenhäuser schnell zum Problem werden. Sie sollten eventuell ein Logistikunternehmen mit dem Transport beauftragen, damit alles reibungslos abläuft. Auch wenn es sich auf den ersten Blick vielleicht anbietet, eignen sich Jagdhütten oder Ferienwohnungen nicht für die Aufbewahrung von Waffen. Diese Orte sind nicht dauerhaft bewohnt, weshalb eine Entwendung der Waffen erst spät auffallen würde.

Sie sollten das Waffenschrank Gesetz keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen

Die Vorgaben, die ein Waffenschrank laut Gesetz erfüllen muss, sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Sie müssen nicht nur den passenden Waffenschrank für Ihre Anzahl und Art von Waffen erwerben, Sie müssen den Erwerb auch melden. Ein Waffenschrank muss laut Gesetz bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Sie müssen mit dem Kaufbeleg oder einem Foto des Waffenschrankes, inklusive Typenschild, nachweisen, dass Sie Ihre Waffen richtig aufbewahren. Wenn Sie den Waffenschrank nicht anmelden, drohen Ihnen erhebliche Strafen. Wenn es bei einem unangemeldeten Waffenschrank zu einem Diebstahl oder Unfall kommt, wird Ihr Verhalten als grob fahrlässig gewertet und Sie müssen im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Auch Ihre Befähigung zum Besitz von Waffen wird Ihnen entzogen. Ein separater Munitionsschrank ist laut Gesetz nicht notwendig. In einem Waffenschrank können Sie unbegrenzt Munition aufbewahren, solange sich diese in einem geeigneten Behältnis befindet. Wenn Sie sich an das Waffenschrank Gesetz halten, haben Sie nichts zu befürchten. 

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