Beim Thema „Tresor“ denken die meisten
Menschen zunächst an dick gepanzerte Geldschränke. Bekannt ist auch, dass ein
Tresor für die sichere Unterbringung von Wertgegenständen wie etwa Schmuck oder
Gold, Bargeld, Waffen oder wichtigen Papieren verwendet wird. Doch auch, wenn
Sie verschreibungspflichtige Medikamente lagern, benötigen Sie einen Tresor.
Genauer gesagt einen BTM-Tresor, dessen Anforderungen zwingend gesetzeskonform
sein müssen. Aber wie sehen diese BTM-Tresor-Anforderungen genau aus und um
welche Produkte handelt es sich konkret, die in einem solchen Tresor aufbewahrt
werden müssen?
Welche Produkte müssen unter BTM-Tresor-Anforderungen gelagert werden?
Auf die Frage, welche Produkte in einen BTM-Tresor mit
Anforderungen an eine sichere Lagerung gehören, wird traditionell auf Opium
hingewiesen. Diese Fokussierung hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass von
einem „Opiumschrank“ gesprochen wurde, wenn ein Behältnis mit
BTM-Tresor-Anforderungen für die sichere Aufbewahrung dieses Mittels gemeint
war. Allerdings wurde in diesem auch in alten Zeiten keineswegs nur Opium
aufbewahrt. Vielmehr war und ist die Liste der Produkte, die in einem
BTM-Tresor mit Anforderungen nach gesetzlichen Vorgaben zu lagern sind,
erstaunlich umfangreich.
BTM-Tresor-Anforderungen und das Betäubungsmittelgesetz
Um zu erfahren, welche
Produkte in einem BTM-Tresor mit Anforderungen, die den gesetzlichen
Vorschriften entsprechen, gelagert werden müssen, vertiefen wir uns ein Stück
weit in das BtMG. Gemeint ist das Betäubungsmittelgesetz, das analog zur alten
Bezeichnung des BTM-Tresors „Opiumgesetz“ genannt wurde. Das aktuelle deutsche
Betäubungsmittelgesetz formuliert dabei drei Kategorien an Betäubungsmitteln
(BTM), die als sogenannte „Anlagen“ bezeichnet werden.
Anlage I bezieht sich auf
alle Betäubungsmittel, die als nicht verkehrsfähig definiert werden. Das heißt,
sowohl der Handel sowie auch deren Abgabe sind streng verboten. In der Anlage
II finden sich jene Betäubungsmittel, die zwar verkehrsfähig sind, aber nicht
verschrieben werden dürfen. Das bedeutet, dass diese Produkte Privatpersonen
nicht zur Verfügung gestellt werden dürfen. Der Handel, der sich aus der
Verkehrsfähigkeit ergibt, ist nur im Hinblick auf die Weiterverarbeitung
solcher Mittel gestattet – etwa um Medikamente herzustellen. Dann wäre da noch
die Anlage III. Hier sind alle Produkte zu finden, die nach den Kriterien des
Betäubungsmittelgesetzes gehandelt werden dürfen und damit verkehrsfähig sind.
Obendrein sind diese Mittel nach den strengen Formulierungen des BtMG auch
verschreibungsfähig – sie können auch Privatpersonen zur Verfügung gestellt
werden. Wenn Sie solche Produkte besitzen, brauchen Sie allerdings zwingend
einen BTM-Tresor mit Anforderungen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
BTM-Tresor-Anforderungen – Betäubungsmittel, die laut BtMG in einem
BTM-Tresor aufbewahrt werden müssen
An dieser Stelle der kurze Hinweis, dass im deutschen BtMG
der Begriff „Betäubungsmittel“ nicht definiert ist. Stattdessen wird der
Begriff allgemein verwendet in Bezug auf eine sogenannte „Positivliste“. Diese
enthält alles, was unter die Reglungen des Gesetzes fällt. Darunter sind nicht
nur die eigentlichen Betäubungsmittel oder Beruhigungsmittel, sondern auch
Mittel zur Aufmunterung oder gar Aufputschmittel, wie etwa Amphetamine zu
finden. Das häufig verwendete Diazepam fällt genauso unter das BtMG. Aber auch
Cannabis (auch aus stattlich kontrolliertem Anbau) fällt darunter. Dieses und
zahlreiche weitere Stoffe und Mittel müssen unbedingt in einem BTM-Tresor,
dessen Anforderungen von besonderer Qualität sind, sicher vor unbefugtem
Zugriff aufbewahrt werden.
Warum die Aufbewahrung in Tresoren, die die BTM-Tresor-Anforderungen erfüllen,
notwendig ist?
Die sichere Aufbewahrung von bestimmten Produkten wie
Opium oder Diazepam in einem BTM-Tresor, dessen Anforderungen ein hohes
Sicherheitsniveau haben, ist notwendig, um die missbräuchliche Verwendung
solcher Stoffe zu verhindern. Das heißt, diese Stoffe müssen immer von
berechtigten Personen im Blick und unter Verschluss behalten werden – und das
ist nur mit einem solchen BTM-Tresor möglich, der alle Anforderungen in Puncto
Sicherheit erfüllt. Stellen Sie sich vor, was passieren würde, wenn
Betäubungsmittel einfach in einem Regal liegen würden: So könnte jeder
zugreifen und das Mittel an sich nehmen oder sogar konsumieren. Um einen
solchen unberechtigten und gefährlichen Zugriff auf Produkte dieser Art zu
verhindern, müssen sie in einem Behältnis verwahrt werden, dessen Konfiguration
den BTM-Tresor-Anforderungen entspricht.
Nicht jeder Panzerschrank verfügt über die nötigen BTM-Tresor-Anforderungen
Weil es sich bei den im BtMG aufgeführten Stoffen und
Produkten um solche mit sowohl therapeutischen wie auch gefährlichen
Eigenschaften handelt, müssen sie dringend sicher aufbewahrt werden. Was eine
sichere Aufbewahrung genau ist, kann aber nicht individuell – etwa vom
Apotheker selbst – entschieden werden. Wäre diese Möglichkeit gegeben, würde
der eine die Betäubungsmittel möglicherweise im Küchenschrank verwahren und der
nächste in der abschließbaren Kleingeldkasse, weil er diese für sicher genug
hält. Bestimmt würden Fachleute in Sachen BTM auch Panzerschränke für deren
Aufbewahrung wählen. Doch auch bei den Panzerschränken ist die Bandbreite
bezüglich Sicherheit extrem groß und sehr variabel. Es ist daher logisch und
sinnvoll, dass speziell für die sichere Aufbewahrung von Produkten wie Diazepam
die BTM-Tresor-Anforderungen allgemeingültig definiert werden müssen. Schauen
wir uns diese in Deutschland bzw. in Europa gültigen, klar definierten
Standards nun einmal genauer an.
Die Euronorm bezüglich der BTM-Tresor-Anforderungen
Wie Sie bisher erfahren haben, definiert das in Deutschland gültige BtMG, welche Stoffe und Produkte als Betäubungsmittel oder ähnliches zu betrachten sind und daher sicher vor unbefugtem Zugriff aufbewahrt werden müssen. Darüber hinaus regelt das BtMG aber auch, wie diese sichere Unterbringung genau gestaltet werden muss und welche BTM-Tresor-Anforderungen bezüglich des Behältnisses zu erfüllen sind. Grundlage dafür ist der Paragraf 15 BtMG. Dieser schreibt vor, dass ein gesetzeskonformer BTM-Tresor jene Anforderungen erfüllen muss, die der europäischen Prüfnorm EN 1143-1 für einen Wertschutzschrank entsprechen. Diese Prüfnorm definiert hinsichtlich Sicherheit und Resistenz gegen Einbruch zwischen 0 und VI – sechs Klassen. Je höher die Klasse, desto größer ist auch die Resistenz gegen unbefugtem Zugriff und Diebstahl. Ein BTM-Tresor muss demnach Anforderungen erfüllen, die mindestens der Klasse bzw. dem Wirkungsgrad I entsprechen.
Prüfsiegel für BTM-Tresor-Anforderungen
Die erforderliche
Zertifizierung kann dabei durch zwei unabhängige Institute erfolgen. Da wäre
zum einen der Verband der Schadensversicherer Köln – abgekürzt VdS. Zum anderen
kann auch die European Security Systems Association (ESSA) in Frankfurt am Main
die Zertifizierung vornehmen.
Doch woher wissen
Kunden und Nutzer, dass der eventuell ausgewählte BTM-Tresor die Anforderungen
überhaupt erfüllt?
Das können Sie während des
Kaufprozesses ganz einfach feststellen, denn die erforderlichen Informationen
werden mithilfe einer Prüfplakette zur Verfügung gestellt. Diese ist im Inneren
des Tresors angebracht und bestätigt die festgelegte Sicherheit des Tresors. Die
Plakette informiert unter anderem über das Baujahr sowie das Gewicht des
BTM-Tresors. Des Weiteren sind Informationen zum Widerstandsgrad – also I, II,
III usw. enthalten. Außerdem ist ein Prüfzeichen des jeweiligen Instituts auf
der Plakette zu finden.
Potenzielle Kunden und
Käufer sollten also vor der finalen Kaufentscheidung immer nachschauen, ob
dieses Sicherheitssiegel vorhanden ist. Ist das der Fall, handelt es sich
eindeutig um einen BTM-Tresor mit Anforderungen, mit denen die sichere
Aufbewahrung von gesetzlich definierten Betäubungsmitteln gewährleistet ist.
Tresore, die nicht über eine solche Plakette verfügen, sollten nicht in Ihre
engere Wahl kommen. Solche sind eventuell nicht gesetzeskonform und können
Strafen nach sich ziehen. Kunden, die auf Nummer Sicher gehen wollen, sollten
also immer nachschauen, ob die Prüfplakette – ausgestellt vom VdS oder der ESSA
– im Inneren des Tresors vorhanden ist.
Schon gewusst? In unserem
Sortiment finden Sie nicht nur Tresore, die die BTM-Tresor-Anforderungen
erfüllen, sondern auch Feuerschutztresore , Wandtresore, Möbeltresore und viele
andere Produkte. In unserem Blog können Sie
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