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Beim Thema „Tresor“ denken die meisten Menschen zunächst an dick gepanzerte Geldschränke. Bekannt ist auch, dass ein Tresor für die sichere Unterbringung von Wertgegenständen wie etwa Schmuck oder Gold, Bargeld, Waffen oder wichtigen Papieren verwendet wird. Doch auch, wenn Sie verschreibungspflichtige Medikamente lagern, benötigen Sie einen Tresor. Genauer gesagt einen BTM-Tresor, dessen Anforderungen zwingend gesetzeskonform sein müssen. Aber wie sehen diese BTM-Tresor-Anforderungen genau aus und um welche Produkte handelt es sich konkret, die in einem solchen Tresor aufbewahrt werden müssen?

Welche Produkte müssen unter BTM-Tresor-Anforderungen gelagert werden?

Auf die Frage, welche Produkte in einen BTM-Tresor mit Anforderungen an eine sichere Lagerung gehören, wird traditionell auf Opium hingewiesen. Diese Fokussierung hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass von einem „Opiumschrank“ gesprochen wurde, wenn ein Behältnis mit BTM-Tresor-Anforderungen für die sichere Aufbewahrung dieses Mittels gemeint war. Allerdings wurde in diesem auch in alten Zeiten keineswegs nur Opium aufbewahrt. Vielmehr war und ist die Liste der Produkte, die in einem BTM-Tresor mit Anforderungen nach gesetzlichen Vorgaben zu lagern sind, erstaunlich umfangreich.

BTM-Tresor-Anforderungen und das Betäubungsmittelgesetz

Um zu erfahren, welche Produkte in einem BTM-Tresor mit Anforderungen, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, gelagert werden müssen, vertiefen wir uns ein Stück weit in das BtMG. Gemeint ist das Betäubungsmittelgesetz, das analog zur alten Bezeichnung des BTM-Tresors „Opiumgesetz“ genannt wurde. Das aktuelle deutsche Betäubungsmittelgesetz formuliert dabei drei Kategorien an Betäubungsmitteln (BTM), die als sogenannte „Anlagen“ bezeichnet werden.

Anlage I bezieht sich auf alle Betäubungsmittel, die als nicht verkehrsfähig definiert werden. Das heißt, sowohl der Handel sowie auch deren Abgabe sind streng verboten. In der Anlage II finden sich jene Betäubungsmittel, die zwar verkehrsfähig sind, aber nicht verschrieben werden dürfen. Das bedeutet, dass diese Produkte Privatpersonen nicht zur Verfügung gestellt werden dürfen. Der Handel, der sich aus der Verkehrsfähigkeit ergibt, ist nur im Hinblick auf die Weiterverarbeitung solcher Mittel gestattet – etwa um Medikamente herzustellen. Dann wäre da noch die Anlage III. Hier sind alle Produkte zu finden, die nach den Kriterien des Betäubungsmittelgesetzes gehandelt werden dürfen und damit verkehrsfähig sind. Obendrein sind diese Mittel nach den strengen Formulierungen des BtMG auch verschreibungsfähig – sie können auch Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden. Wenn Sie solche Produkte besitzen, brauchen Sie allerdings zwingend einen BTM-Tresor mit Anforderungen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

BTM-Tresor-Anforderungen – Betäubungsmittel, die laut BtMG in einem BTM-Tresor aufbewahrt werden müssen

An dieser Stelle der kurze Hinweis, dass im deutschen BtMG der Begriff „Betäubungsmittel“ nicht definiert ist. Stattdessen wird der Begriff allgemein verwendet in Bezug auf eine sogenannte „Positivliste“. Diese enthält alles, was unter die Reglungen des Gesetzes fällt. Darunter sind nicht nur die eigentlichen Betäubungsmittel oder Beruhigungsmittel, sondern auch Mittel zur Aufmunterung oder gar Aufputschmittel, wie etwa Amphetamine zu finden. Das häufig verwendete Diazepam fällt genauso unter das BtMG. Aber auch Cannabis (auch aus stattlich kontrolliertem Anbau) fällt darunter. Dieses und zahlreiche weitere Stoffe und Mittel müssen unbedingt in einem BTM-Tresor, dessen Anforderungen von besonderer Qualität sind, sicher vor unbefugtem Zugriff aufbewahrt werden.

Warum die Aufbewahrung in Tresoren, die die BTM-Tresor-Anforderungen erfüllen, notwendig ist?

Die sichere Aufbewahrung von bestimmten Produkten wie Opium oder Diazepam in einem BTM-Tresor, dessen Anforderungen ein hohes Sicherheitsniveau haben, ist notwendig, um die missbräuchliche Verwendung solcher Stoffe zu verhindern. Das heißt, diese Stoffe müssen immer von berechtigten Personen im Blick und unter Verschluss behalten werden – und das ist nur mit einem solchen BTM-Tresor möglich, der alle Anforderungen in Puncto Sicherheit erfüllt. Stellen Sie sich vor, was passieren würde, wenn Betäubungsmittel einfach in einem Regal liegen würden: So könnte jeder zugreifen und das Mittel an sich nehmen oder sogar konsumieren. Um einen solchen unberechtigten und gefährlichen Zugriff auf Produkte dieser Art zu verhindern, müssen sie in einem Behältnis verwahrt werden, dessen Konfiguration den BTM-Tresor-Anforderungen entspricht.

Nicht jeder Panzerschrank verfügt über die nötigen BTM-Tresor-Anforderungen

Weil es sich bei den im BtMG aufgeführten Stoffen und Produkten um solche mit sowohl therapeutischen wie auch gefährlichen Eigenschaften handelt, müssen sie dringend sicher aufbewahrt werden. Was eine sichere Aufbewahrung genau ist, kann aber nicht individuell – etwa vom Apotheker selbst – entschieden werden. Wäre diese Möglichkeit gegeben, würde der eine die Betäubungsmittel möglicherweise im Küchenschrank verwahren und der nächste in der abschließbaren Kleingeldkasse, weil er diese für sicher genug hält. Bestimmt würden Fachleute in Sachen BTM auch Panzerschränke für deren Aufbewahrung wählen. Doch auch bei den Panzerschränken ist die Bandbreite bezüglich Sicherheit extrem groß und sehr variabel. Es ist daher logisch und sinnvoll, dass speziell für die sichere Aufbewahrung von Produkten wie Diazepam die BTM-Tresor-Anforderungen allgemeingültig definiert werden müssen. Schauen wir uns diese in Deutschland bzw. in Europa gültigen, klar definierten Standards nun einmal genauer an.

Die Euronorm bezüglich der BTM-Tresor-Anforderungen

Wie Sie bisher erfahren haben, definiert das in Deutschland gültige BtMG, welche Stoffe und Produkte als Betäubungsmittel oder ähnliches zu betrachten sind und daher sicher vor unbefugtem Zugriff aufbewahrt werden müssen. Darüber hinaus regelt das BtMG aber auch, wie diese sichere Unterbringung genau gestaltet werden muss und welche BTM-Tresor-Anforderungen bezüglich des Behältnisses zu erfüllen sind. Grundlage dafür ist der Paragraf 15 BtMG. Dieser schreibt vor, dass ein gesetzeskonformer BTM-Tresor jene Anforderungen erfüllen muss, die der europäischen Prüfnorm EN 1143-1 für einen Wertschutzschrank entsprechen. Diese Prüfnorm definiert hinsichtlich Sicherheit und Resistenz gegen Einbruch zwischen 0 und VI – sechs Klassen. Je höher die Klasse, desto größer ist auch die Resistenz gegen unbefugtem Zugriff und Diebstahl. Ein BTM-Tresor muss demnach Anforderungen erfüllen, die mindestens der Klasse bzw. dem Wirkungsgrad I entsprechen.

Prüfsiegel für BTM-Tresor-Anforderungen

Die erforderliche Zertifizierung kann dabei durch zwei unabhängige Institute erfolgen. Da wäre zum einen der Verband der Schadensversicherer Köln – abgekürzt VdS. Zum anderen kann auch die European Security Systems Association (ESSA) in Frankfurt am Main die Zertifizierung vornehmen.

Doch woher wissen Kunden und Nutzer, dass der eventuell ausgewählte BTM-Tresor die Anforderungen überhaupt erfüllt?

Das können Sie während des Kaufprozesses ganz einfach feststellen, denn die erforderlichen Informationen werden mithilfe einer Prüfplakette zur Verfügung gestellt. Diese ist im Inneren des Tresors angebracht und bestätigt die festgelegte Sicherheit des Tresors. Die Plakette informiert unter anderem über das Baujahr sowie das Gewicht des BTM-Tresors. Des Weiteren sind Informationen zum Widerstandsgrad – also I, II, III usw. enthalten. Außerdem ist ein Prüfzeichen des jeweiligen Instituts auf der Plakette zu finden.

Potenzielle Kunden und Käufer sollten also vor der finalen Kaufentscheidung immer nachschauen, ob dieses Sicherheitssiegel vorhanden ist. Ist das der Fall, handelt es sich eindeutig um einen BTM-Tresor mit Anforderungen, mit denen die sichere Aufbewahrung von gesetzlich definierten Betäubungsmitteln gewährleistet ist. Tresore, die nicht über eine solche Plakette verfügen, sollten nicht in Ihre engere Wahl kommen. Solche sind eventuell nicht gesetzeskonform und können Strafen nach sich ziehen. Kunden, die auf Nummer Sicher gehen wollen, sollten also immer nachschauen, ob die Prüfplakette – ausgestellt vom VdS oder der ESSA – im Inneren des Tresors vorhanden ist.

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